Betreuungsrecht – Refab

Betreuungsvereine sind gemäß § 1908f BGB vom Regierungspräsidium anerkannt. Damit sind sie berechtigt, durch ihre Mitarbeiter/innen rechtliche Betreuungen führen zu lassen. Die hessischen Betreuungsvereine arbeiten auf regionaler Ebene mit den Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten eng zusammen.

In den regionalen Fachkreisen im Betreuungsrecht (ReFaB) finder der fachliche Austausch zwischen den Mitarbeiter/innen der Betreuungsvereine und Betreuungsgehörden, den Betreuungsgerichten und den Berufsbetreuer/innen statt.

Mehr Informationen unter www.betreuungsrecht-hessen.de